Informationen

Wer benötigt die Modulschulung nach BKrFQG ?

us- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre eine Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) zu absolvieren. Sie betrifft alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE Beförderungen im Güter- und Personenverkehr Fahrten durchführen.

Die Dauer der Weiterbildung beträgt insgesamt 35 Stunden (zu je 60 Minuten) mit Ausbildungseinheiten von mindestens sieben Stunden plus ausreichende Pausen. Als Nachweis der Weiterbildung wird diese in das neue Berufskraftfahrerqualifikationsregister eingetragen und Sie beantragen bei der zuständigen Stelle die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweis. 

Es gibt in der Weiterbildung Lkw oder Bus keine Prüfung!

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Welche Untersuchungen werden nach FeV benötigt?

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Köln-Niehl

Dr. med. Heinz Beckers

Delmenhorster Str. 1

50735 Köln

Telefon: (0221) 415185

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Köln-Weiden

Praxis Dr. Schwickert

Bunzlauer Straße 1

50858 Köln

Telefon: (02234) 9333050

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Köln

Taxiarzt

Waltherstraße 49-51

51069 Köln (Dellbrück)

(0221) 75960633

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Bergheim

Dr. med. Jürgen Könner

Hauptstraße 35

50126 Bergheim

Telefon: (02271) 41745

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Duisburg

Praxis Dr. med Karl-Heinz D. Stender

Mülheimer Straße 129

47058 Duisburg

Telefon: (0203) 3009720

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