Informationen
Wer benötigt die Modulschulung nach BKrFQG ?
Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre eine Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) zu absolvieren. Sie betrifft alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE Beförderungen im Güter- und Personenverkehr Fahrten durchführen.
Die Dauer der Weiterbildung beträgt insgesamt 35 Stunden (zu je 60 Minuten) mit Ausbildungseinheiten von mindestens sieben Stunden plus ausreichende Pausen. Als Nachweis der Weiterbildung wird bei Vorlage der entsprechenden Teilnahmebescheinigungen die befristete Schlüsselzahl 95 (den sogenannten Eintrag 95) in den Führerschein eingetragen.
Es gibt in der Weiterbildung Lkw oder Bus keine Prüfung!

Nützliche Informationen
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Praxis Dr. med Karl-Heinz D. Stender
Mülheimer Straße 129
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Telefon: (0203) 3009720