Informationen
Wer benötigt die Modulschulung nach BKrFQG ?
us- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre eine Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) zu absolvieren. Sie betrifft alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE Beförderungen im Güter- und Personenverkehr Fahrten durchführen.
Die Dauer der Weiterbildung beträgt insgesamt 35 Stunden (zu je 60 Minuten) mit Ausbildungseinheiten von mindestens sieben Stunden plus ausreichende Pausen. Als Nachweis der Weiterbildung wird diese in das neue Berufskraftfahrerqualifikationsregister eingetragen und Sie beantragen bei der zuständigen Stelle die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweis.
Es gibt in der Weiterbildung Lkw oder Bus keine Prüfung!
Nützliche Informationen
Hier finden Sie Informationen rund um Ihren BerufÄrztliche Untersuchung
Übersicht
Welche Untersuchungen werden nach FeV benötigt?
Köln-Niehl
Köln-Weiden
Köln
Bergheim
Duisburg
Praxis Dr. med Karl-Heinz D. Stender
Mülheimer Straße 129
47058 Duisburg
Telefon: (0203) 3009720