Unsere Ausbildungsklassen im Überblick

Klasse: B, B 96, BE

B

PKW

Mindestalter: 18 Jahre

Mindestalter: 17 Jahre (begleitendes Fahren)

Jetzt auch mit neuer Automatik-Regelung

B

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Infos zur neuen Automatik-Regelung

Die Beschränkung auf das Fahren nur mit Automatikgetriebe entfällt. Allerdings muss der Fahrschüler dafür eine gesonderte Schulung mit einem Schaltwagen absolvieren.
Diese besteht aus mind. 10 Fahrstunden (á 45min) und einer 15 minütigen Testfahrt.

B 96

PKW mit Anhänger (Schlüsselzahl 96)

Mindestalter: 18 Jahre

Mindestalter: 17 Jahre (begleitendes Fahren)

 

B 96

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zGm. bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 4 250 kg nicht übersteigt.

Voraussetzung: Vorbesitz Klasse B

Keine Prüfung notwendig

 

BE

PKW mit Anhänger

Mindestalter: 18 Jahre

Mindestalter: 17 Jahre (begleitendes Fahren)

BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

 

Voraussetzung: Vorbesitz Klasse B

 

Klasse: C1, C1E, C, CE

C1

LKW bis 7,5t zGM

Mindestalter: 18 Jahre

C1

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

C1E

LKW bis 7,5t zGM + Anhänger

Mindestalter: 18 Jahre

C1E

der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,

 

C

LKW

Mindestalter: 21 Jahre

Mindestalter: 18 Jahre (bei 3-Jähriger Berufsausbildung zum Kraftfahrer)

C

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).

 

CE

LKW mit Anhänger

Mindestalter: 21 Jahre

Mindestalter: 18 Jahre (bei 3-Jähriger Berufsausbildung zum Kraftfahrer)

CE

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Der Erwerb der Klasse CE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat.

Klasse: D1, D1E, D, DE

D1

Bus

Mindestalter: 21 Jahre

Mindestalter: 18 Jahre (Fahrten im Linienverkehr bis 50km im Inland)

 

D1

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

D1E

Bus

Mindestalter: 21 Jahre

Mindestalter: 18 Jahre (Fahrten im Linienverkehr bis 50km im Inland)

 

D1E

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

D

Bus

Mindestalter: 24 Jahre

Mindestalter: 23 Jahre (mit beschleunigter Grundqualifikation)

Mindestalter: 21 Jahre (mit beschleuniger Grundqualifikation und Fahrten im Linienverkehr bis 50km im Inland)

Mindestalter: 20 Jahre (mit 3-jähriger Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb)

Mindestalter: 18 Jahre (mit 3-jähriger Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb und Fahrten im Linienverkehr bis 50km im Inland)

D

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, zugelassen sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

DE

Bus

Mindestalter: 24 Jahre

Mindestalter: 23 Jahre (mit beschleunigter Grundqualifikation)

Mindestalter: 21 Jahre (mit beschleuniger Grundqualifikation und Fahrten im Linienverkehr bis 50km im Inland)

Mindestalter: 20 Jahre (mit 3-jähriger Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb)

Mindestalter: 18 Jahre (mit 3-jähriger Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb und Fahrten im Linienverkehr bis 50km im Inland)

DE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.