Fördermöglichkeiten
 

Unsere Fahrschule ist zertifiziert durch TQCert nach AZAV SGB III als Bildungsträger

Folgende Kurse sind zertifiziert, so dass Ihre Teilnahme durch Ihren Kostenträger - Jobcenter oder Agentur für Arbeit - Bildungsgutscheine zu 100% gefördert werden können.

  • Führerschein Klasse C
  • Führerschein Klasse CE
  • Führerschein Klasse C/CE
  • Führerschein Klasse D mit B < 2 Jahre
  • Führerschein Klasse D mit B > 2 Jahre
  • Führerschein Klasse D mit C < 2 Jahre
  • Führerschein Klasse D mit C > 2 Jahre
  • Führerschein Klasse DE
  • Beschleunigte Grundqualifikation LKW
  • Beschleunigte Grundqualifikation Bus
  • Berufskraftfahrer-Weiterbildung gem. BKrFQG (Modulschulung Schlüsselnr. 95)
  • Praktikum in Verbindung mit dem Erwerb der FS Klasse C/CE möglich

Alle geförderten Maßnahmen sind auch im Bildungsangebot der Agentur für Arbeit zu finden.

Sie möchten wissen wie Sie Ihren Führerschein mit Hilfe einer Förderung durchführen können?

Rufen Sie uns gerne an, Ihr persönlicher Ansprechpartner, Tobias Leister, hilft Ihnen gerne weiter !

02203 1833399

Wichtige Kriterien zur Nutzung von Bildungsgutscheinen:

Damit die Jobbörse oder Agentur für Arbeit Führerscheine und andere berufsbezogene Kurse finanzieren können, müssen bestimmte Richtlinien beachtet werden.

Die vorgesehenen Maßnahmen müssen genehmigt werden, um eine Förderung zu erhalten. Dies gilt für Maßnahmen, die geeignet sind, Mitarbeiter für eine bestimmte Stelle zu qualifizieren. Wenn Sie beispielsweise versuchen, sich zum Busfahrer umzuschulen, übernimmt die Agentur für Arbeit Ihren Führerschein und andere Kosten.

Die Beratung bei einer Agentur für Arbeit ist zwingend erforderlich. Wenn Sie eine schriftliche Bescheinigung darüber haben, dass die Agentur für Arbeit Ihren Führerschein oder andere geeignete Maßnahmen finanziert, zögern Sie bitte nicht zu lange, bevor Sie mit den Maßnahmen beginnen. Bitte beachten Sie, dass Bildungsgutscheine nach einer gewissen Zeit verfallen.